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| Januar 2007 |
Kurz-Info: Vereinfachte Losungsermittlung ab 1. Jänner 2007 |
| Kategorien: Klienten-Info |
Laut Barbewegungs-VO ist die Ermittlung der Tageslosung durch Saldierung von End- und Anfangsbestand weiterhin möglich, wenn die laufenden Umsätze in den beiden Vorjahren € 150.000,– nicht überschritten haben. Unabhängig von der Umsatzgrenze bei Verkäufen in nicht fest umschlossenen Räumen (z.B. Maroniverkäufer). Bild: © Francois Doisnel - Fotolia |
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