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| August 2003 |
Kurz-Info: Offenlegungspflicht |
| Kategorien: Klienten-Info |
Das BMF vom 14.2.2003 stellt fest, dass keine Verpflichtung besteht, unaufgefordert dem Finanzamt maßgebliche Änderungen betreffend die Anpassung von Vorauszahlungen (steigende Einnahmen, sinkende Ausgaben) mitzuteilen. Bild: © estima - Fotolia |
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