Artikel zum Thema: Rauchverbot
zurück Druck - Ansicht Artikel empfehlen |
Januar 2007 |
Kurz-Info: Verletzung der Kennzeichnungspflicht von Rauchverboten ab 1. Jänner 2007 strafbar |
Kategorien: Klienten-Info , Gastronomie-Info |
Die Verletzung dieser seit 1. Jänner 2005 bestehenden Verpflichtung in Funktionsräumen (z.B. Verhandlungsräumen) und in öffentlichen Räumen (z.B. Geschäftslokalen) ist ab sofort mit einer Verwaltungsstrafe bis € 720,- sanktioniert. Ausnahmen bestehen für das Gastgewerbe und bei Veranstaltungen (z.B. Bälle). Bild: © M&S Fotodesign - Fotolia |
Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr. © Effizient Steuerberatung OG | Klienten-Info |
zurück Druck - Ansicht Artikel empfehlen |