EFFIZIENT Steuerberatung OG

Klienten-Info Management-Info Newsletter

Artikel zum Thema: Mitbenutzung


zurück Druck - Ansicht Artikel empfehlen
Oktober 2004

Kurz-Info: Computer als Arbeitsmittel - Privatanteil

Kategorien: Klienten-Info

Die Kosten eines gemischt genutzten PC sind grundsätzlich aufzuteilen. Als Privatanteil werden in der Regel 20 % angesetzt, wenn eine exakte Abgrenzung nicht möglich und die Privatnutzung nachweislich nicht höher ist. Eine private Mitbenutzung, die 10 % nicht übersteigt, ist steuerlich unschädlich. (BFH 19.02.2004) Die Normalabschreibung erfolgt üblicherweise für 3 Jahre.

Bild: © Anna Blau - BMF


Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.

© Effizient Steuerberatung OG | Klienten-Info
zurück Druck - Ansicht Artikel empfehlen