EFFIZIENT Steuerberatung OG

Klienten-Info Management-Info Newsletter

Klienten-Info - Archiv

Artikel empfehlen

Wichtig - Bitte ankreuzen:

Ich bestätige, dass ich dieses Formular ausschliesslich zum Zwecke der Empfehlung dieser Website verwende und mir der Empfänger persönlich bekannt ist.
Der Betreiber dieser Website übernimmt keine Haftung für die Benutzung dieser Funktion.

   

Name des Empfängers:

E-Mail Adresse des Empfängers:

   

Ihr Name:

Ihre E-Mail Adresse:

Nachricht:

Guten Tag <Empfängername>!

Ich habe mir soeben eine Interessante Steuerberater-Homepage angesehen.

Die Adresse lautet:
http://www.effizient.at/

Diesen Artikel möchte ich besonders empfehlen:

Nachweis der Rechtzeitigkeit einer mittels FinanzOnline eingebrachten Berufung


Link zum Artikel

<Sendername>

Ihre Nachricht:
(optional)

Sicherheitsabfrage:

Diese Sicherheitsabfrage dient dazu, Formular-Spam zu unterbinden.
Bitte geben Sie die untenstehende Buchstaben-Zahlen-Kombination in das Feld ein.

neue Sicherheitsabfrage laden

(Wenn Sie die Buchstaben und Zahlen nicht eindeutig erkennen, können Sie hier ein anderes Bild für die Sicherheitsabfrage erzeugen)

 

zurück Druck - Ansicht Artikel empfehlen
April 2009

Nachweis der Rechtzeitigkeit einer mittels FinanzOnline eingebrachten Berufung

Kategorien: Klienten-Info , Ärzte-Info

Die österreichische Finanzverwaltung hat in den letzten Jahren die elektronische Einreichung von Steuererklärungen stark forciert. Bei allen Vorteilen, die der elektronische Weg zweifelsfrei bringt, können technische Probleme mitunter aber auch unangenehme Folgen haben. In einem Verfahren vor dem UFS (Entscheidung vom 11.11.2008, GZ RV/0275-I/08) ging es darum, dass eine von der Steuerpflichtigen elektronisch eingebrachte Berufung ohne ersichtlichem Grund beim Finanzamt nicht eingegangen war. Insbesondere hatte die Steuerpflichtige bei der elektronischen Eingabe keine Fehlermeldung erhalten. Sämtliche in einem bestimmten Zeitraum eingebrachten Anbringen sind jedoch im Nachhinein unter dem Menüpunkt „Eingebrachte Anbringen-Inhalt“ abrufbar. Die Steuerpflichtige hat im weiteren Verfahren einen solchen Ausdruck zum Beweis der auf elektronischem Weg übermittelten Berufung vorgelegt. Anders als das Finanzamt, das diesen Ausdruck nicht als Nachweis anerkannt hat, hat der UFS der Steuerpflichtigen Recht gegeben und die rechtzeitige Einbringung der Berufung bestätigt.

Bild: © ra2 studio - Fotolia


Verwandte Themen:
Steuererklärung | FinanzOnline | Rechtzeitigkeit

Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.

© Effizient Steuerberatung OG | Klienten-Info
zurück Druck - Ansicht Artikel empfehlen