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Januar 2010

Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für das Kalenderjahr 2010

Kategorien: Klienten-Info

Das BMF hat die Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen (in EUR) für das Kalenderjahr 2010 mit Erlass vom 22.10.2009 wie folgt festgesetzt:

Altersgruppe

2010

2009

2008

0 bis 3 Jahre

177,-

176,-

170,-

3 bis 6 Jahre

226,-

225,-

217,-

6 bis 10 Jahre

291,-

290,-

280,-

10 bis 15 Jahre

334,-

333,-

321,-

15 bis 19 Jahre

392,-

391,-

377,-

19 bis 28 Jahre

492,-

491,-

474,-

Hinsichtlich der Voraussetzungen für die Anwendung der Regelbedarfsätze wird auf die Ausführungen in den Rz 795 bis 804 der Lohnsteuerrichtlinien 2002 verwiesen. Die Regelbedarfsätze kommen nur dann zur Anwendung, wenn eine behördliche Festsetzung nicht vorliegt.

Bild: © citronenrot - BMF


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