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Januar 2004

Kurz-Info: Nachtrag zur Meldepflicht (Ende Jänner bzw. Februar)

Kategorien: Klienten-Info

Lt. Info BMF v. 11. 11. 2003 (kein Faschingscherz!) besteht doppelte Meldepflicht für Bezüge von Freien Dienstnehmern, sowohl mit Formular E18 als auch L1.

 

Bild: © citronenrot - BMF


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