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Februar 2001 |
Kurz-Info |
Kategorien: Klienten-Info |
Betriebliche Übung bei Sonderzahlungen an Arbeitnehmer Die betriebliche Übung leitet sich grundsätzlich aus der faktischen Leistungserbringung ab und führt zu einer konkludenten Ergänzung des Einzelvertrages. Wenn z.B. regelmäßig zusätzlich zum Urlaubs- und Weihnachtsgeld eine Prämie in gleichbleibender Höhe bezahlt wird, kommt gemäß § 863 ABGB der Vertrauensgrundsatz zum Tragen, ohne dass ein Verpflichtungswille des Arbeitgebers ausdrücklich vorliegt. Die zusätzliche Prämie wird damit zu einem Gehaltsbestandteil. Bild: © estima - Fotolia |
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