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Dezember 2007 |
Kurz-Info: Prozesskosten als Betriebsausgabe |
Besteht eine betriebliche Veranlassung für den Prozess (z.B. Schadenersatz), sind die damit verbundenen Kosten - unabhängig vom Ausgang des Prozesses - als Betriebsausgaben abzugsfähig. Dies gilt sowohl für das erstinstanzliche Verfahren, als auch für das selbst angestrebte, wenn auch erfolglose Berufungsverfahren (UFSW 27.6.2007,GZ RV/0829-W/03). Bild: © PascalR - Fotolia |
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