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August 2004 |
Abflusszeitpunkt bei Kontoüberweisungen |
Die Überweisung erfolgte von einem Girokonto mit einem Schuldenstand, im nächsten Jahr mit Valuta 31. Dezember. Der VwGH hatte zu entscheiden, welchem Jahr der Abfluss gemäß § 19 Abs. 2 EStG zuzurechnen ist. Bild: © contrastwerkstatt - Fotolia |
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