| Web Ausdruck Effizient Steuerberatung OG - http://www.effizient.at/ |
| Juni 2007 |
| Kurz-Info: Steuerfreier Kostenersatz für Fahrerkarte |
|
Steuerfreier Kostenersatz für Fahrerkarte Der Arbeitgeber ist laut OGH verpflichtet, dem Arbeitnehmer (LKW-/Autobus-Lenker) die Kosten für die Fahrerkarte in der Höhe von € 70,- zu vergüten. Laut BMF 14. März 2007 handelt es sich um einen Kostenersatz gem. § 26 Z 2 EStG, der zu keinen steuer- und sozialversicherungspflichtigen Einkünften führt. Ausgaben des Arbeitnehmers für die Fahrerkarte sind regelmäßig keine Werbungskosten, weshalb auch allfällige Rückzahlungen von erhaltenen Vergütungen keine Werbungskosten darstellen. Bild: © Kurt Kleemann - Fotolia |
|
Klienten-Info Web Ausdruck Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr. © Effizient Steuerberatung OG | Klienten-Info |