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April 2004
Kurz-Info: Vorletzter Stand im Getränkesteuerstreit
 

Für die Rückerstattung der zu hoch abgeführten Getränkesteuer kommt es darauf an, ob diese an die Konsumenten überwälzt worden ist oder nicht. Dieser Umstand ist im Einzelfall zu prüfen. Wesentliche Beweismittel stellen die Kalkulationsgrundlagen des Abgabepflichtigen sowie Parteienvernehmungen dar. Ist es trotz Heranziehung aller möglichen Beweismittel nicht möglich eine exakte ziffernmäßige Berechnung des Rückerstattungsantrages durchzuführen, ist auch eine Schätzung in Betracht zu ziehen. (VwGH 4.12.2003,2003/16/0148.) Erst nach Prüfung des Einzellfalles wird mittels Bescheid festzustellen sein, ob und in welcher Höhe die bezahlte Getränkesteuer rückgezahlt wird.

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