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August 2003 |
Änderung bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Wohnraumsanierung als Sonderausgabe bei Eigentumswohnung |
Aufwendungen für Wohnraumsanierung sind unabhängig vom Rechtstitel (Eigentum, Miete, Genossenschaftswohnung, Prekarium oder Wohnrecht) als (Topf-) Sonderausgaben abzugsfähig. Die Sanierung muss über unmittelbarem Auftrag des Steuerpflichtigen vorgenommen werden. Diesbezüglich kommt es durch die Neuregelung in RZ 524 a LStR 2000 bei Wohnungseigentum zu einer Klarstellung in der Richtung, dass durch die Auftragserteilung von der Wohnungseigentumsgemeinschaft - die immer nur in Vertretung der Wohnungseigentümer tätig wird - die Unmittelbarkeit gewahrt ist. Dies trifft auch dann zu, wenn bei der Verrechnung der Sanierungsaufwendungen an die Wohnungseigentümer der begünstigte Umsatzsteuersatz (10 %) zur Anwendung gelangt. Anmerkung: Bild: © sergign - Fotolia |
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